Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer werden fällig

11.12.2017

Das Steueramt macht alle Steuerzahler darauf aufmerksam, dass der nächste Termin zur Zahlung für das erste Quartal 2018 der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer am 15. Februar 2018 ist. Ebenfalls am 15. Februar 2018 ist die Hundesteuer fällig.

Diese Fälligkeit tritt nach § 29 des Grundsteuergesetzes bzw. § 19 des Gewerbesteuergesetzes sowie der Hundesteuersatzung der Stadt Brandis aufgrund der zuletzt zugestellten Bescheide in Verbindung mit der Öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer, Gewerbesteuer bzw. Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 ein.

Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, bitten wir um Angabe der seit 2002 gültigen Buchungszeichen. Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-3 Tage vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer Steuereinzug. Vordrucke für Einzugsermächtigungen (SEPA Basislastschrift) finden Sie hier. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Die Wirkung der Einzugsvollmacht beginnt mit schriftlicher Bestätigung unsererseits.