Jahreszahler: Pachten und Grundsteuern fällig

28.06.2019

Die Stadtkasse macht alle Pächter darauf aufmerksam, dass der Termin zur Zahlung der Pachten für Garten- und Erholungsland, einige Garagenstandorte und Fisch- und Angelgewässer für das Jahr 2019 am 15. Juli ist.
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage vor diesem Termin, erteilt werden müssen, um Verzug zu vermeiden. Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer Bankeinzug. Vordrucke für Einzugsermächtigungen (SEPA Basislastschrift) finden Sie hier.
Die Antragstellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Die Wirkung der Einzugsvollmacht beginnt mit schriftlicher Bestätigung unsererseits.

Die Grundsteuer für Jahreszahler für das Jahr 2019 wird am 01. Juli 2019 fällig. Diese Fälligkeit tritt nach § 29 des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit der Öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 als Vorauszahlung ein, sofern keine neuen Bescheide erteilt wurden.
Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, bitten wir um Angabe der gültigen Buchungszeichen.
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer Steuereinzug.
Vordrucke für Einzugsermächtigungen (SEPA Basislastschrift) finden Sie hier.
Die Antragstellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Die Wirkung der Einzugsvollmacht beginnt mit schriftlicher Bestätigung unsererseits. Jeder bisher vierteljährlich veranlagte Grundsteuerzahler kann einen Antrag auf Umstellung als Jahreszahler stellen. Dieser Antrag kann schriftlich und formlos bis zum 30.11. eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Umstellung erfolgt ab dem Folgejahr und grundsätzlich mit einem neuen Grundsteuerbescheid.