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Das Steueramt macht alle Steuerzahler darauf aufmerksam, dass der nächste Termin zur Zahlung der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer für das zweite Quartal 2012 am 15. Mai, ist. Diese Fälligkeit tritt nach §29 des Grundsteuergesetzes bzw. §19 des Gewerbesteuergesetzes aufgrund der zuletzt im Jahr 2003 erstellten Bescheide als Vorauszahlung ein, sofern keine neuen Bescheide erteilt wurden. Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen Steuerpflichtigen zu ermöglichen bitten wir um Angabe der seit 2002 gültigen Buchungszeichen.
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage vor diesem Termin erteilt werden müssen um Verzug zu vermeiden.
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